ABUS Take Effective Action Against Inventory Losses In Retail Brochure

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Wirksam gegen Inventurverluste im Einzelhandel vorgehen

Mit Videoüberwachungslösungen von ABUS

INVENTUREN VERBESSERN

Sie fürchten auch dieses Jahr wieder erhebliche Inventurdifferenzen? Lassen Sie nicht zu, dass unehrliche Kunden oder Mitarbeiter Ihrem Geschäft 2015 weiter schaden.

Der deutsche Einzelhandel leidet jährlich an Inventurverlusten von über 3,9 Mrd. Euro. Mit einer Videoüberwachung von ABUS schützen Sie Ihre Ware einfach und zuverlässig vor Langfingern. Damit Sie wissen, was Sie bei der Absicherung Ihres Geschäfts beachten sollten, haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten übersichtlich zusammengestellt.

WORAUF KOMMT ES BEI EINER GUTEN VIDEOÜBERWACHUNG AN?

Auf eine hohe Produktqualität, eine einwandfreie Installation und – auf den Einsatzbereich: Denn Verkaufsräume können sehr unterschiedliche Anforderungen an ein Videoüberwachungssystem stellen. Oft ist weniger mehr und ein Zuviel an Technik gar nicht nötig. Wie sich Ihr Geschäft kosten-und nutzeneffektiv absichern lässt, erklärt Ihnen Ihr ABUS Fachpartner direkt vor Ort in Ihrem Laden.

INVENTURRELEVANTE SCHWACHSTELLEN IM ÜBERBLICK:

Sichtbare Kameras und Hinweisschilder im Eingangsbereich schrecken potenzielle Täter ab.

LIEFERANTEN- UND PERSONALEINGANG

Kameras am Lieferanten- und Personaleingang dienen der Täteridentifikation und schützen präventiv vor unbefugtem Zutritt.

VORTEILE VON VIDEOÜBER-WACHUNG IM EINZELHANDEL:

  • Verbesserter Schutz der eigenen Mitarbeiter und Kunden vor Einbrüchen und Überfällen
  • Effektive Vorbeugung vor Warenschwund durch Diebstahl oder Freundschaftseinkäufe
  • Optimierung von Prozessstrukturen im Einkauf, der Lagerung oder in der Sortimentsplanung durch Auswertung der Videobilddaten
  • Geringerer Personaleinsatz zur Überwachung der Verkaufsräume

WICHTIGE KRITERIEN FÜR BEWEISKRÄFTIGE VIDEOBILDDATEN

  • Der Blickwinkel der Kamera muss frei von Hindernissen wie Aufstellern, Plakaten etc. bleiben.
  • Funktionsbeeinträchtigungen der Kameras durch reflektierendes Tageslicht oder die Beleuchtung müssen vermieden werden.
  • Die Kabelmontage für das Videosystem sollte so erfolgen, dass spätere Erweiterungen bzw. Veränderungen der Kamerastandorte durchgeführt werden können.
  • Deutlich sichtbare Kameras erhöhen die präventive Schutzwirkung.
  • Die eingesetzten Kameras sollten über einen Sabotage- bzw. Kameraverdrehschutz verfügen.

Das ABUS Produktsortiment umfasst Überwachungskameras, Rekorder- und Softwarelösungen für viele Einsatzbereiche. Per App sehen Sie die Livebilder Ihrer Kameras auf Ihrem Smartphone und haben so auch unterwegs jederzeit die volle Kontrolle über alle videoüberwachten Bereiche Ihres Geschäfts. ABUS Videoüberwachungssysteme sind außerdem flexibel kombinier- und erweiterbar – falls Sie nach einer erfolgreichen Inventurbilanz mit dem Gedanken einer Erweiterung Ihres Sortiments spielen.

WER KANN DIE VIDEO-ÜBERWACHUNG BEDIENEN?

ABUS Videoüberwachungskameras und Aufzeichnungssysteme sind so konzipiert, dass sie auch technische Laien nach einer Einführung durch unsere Fachpartner problemlos bedienen können. Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich auch nach der Installation gerne an Ihren Sicherheitsfachbetrieb wenden.

Ein- und Ausgänge von Lagerräumen sollten in 360°-Ansicht überwacht werden. Kameras in Regalzwischengängen schützen die Lagerware.

Mindestens eine Kamera pro Kasse schützt vor Kassenmanipulationen und "Freundschaftseinkäufen".

PROFESSIONELLE INSTALLATION DURCH DEN ABUS FACHPARTNER

Damit Ihre Videoüberwachung allen Anforderungen vor Ort gerecht wird und ein Maximum an Schutz bietet, berät Sie Ihr ABUS Sicherheitsfachbetrieb persönlich vor Ort. Er sorgt für eine fachgerechte Planung, Installation und Inbetriebnahme. Außerdem erklärt er Ihnen die Funktionen von Kameras und Rekordern und weist Sie in Ihr Videosystem ein.

Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Ihr ABUS Fachpartner berücksichtigt die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz von Videoüberwachung in Deutschland. Einige wichtige Regelungen für den Einzelhandel:

  • Videoüberwachung in öffentlichen Räumen ist nur zulässig, wenn dabei die Rechte der beobachteten Personen gewahrt werden und Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
  • Auf den Einsatz von Kameras muss durch Schilder deutlich sichtbar hingewiesen werden.
  • Hinsichtlich unzulässiger Leistungskontrollen der Mitarbeiter gelten die Bestimmungen zum Arbeitsschutz.

Schützen Sie Ihr Geschäft – wir helfen Ihnen

FACHPARTNER MIT BRANCHENEXPERTISE

Wenden Sie sich an uns. Wir stellen den Kontakt zu Sicherheitsfachleuten her, die sich mit Sicherheitstechnik im Großund Einzelhandel auskennen, vor Ort sind und Sie kompetent beraten können.

ALLE PRODUKTE AUS EINER HAND

Dadurch, dass Sie sich bei ABUS Ihre komplette Videoüberwachung selbst zusammenstellen können, erhalten Sie Kostenvorteile im Einkauf, bei der Installation und dem Service.

SERVICE DURCH PARTNER UND HERSTELLER

Bei täglichen Anwendungsfragen und Problemen sind unsere Partner vor Ort und unser Technischer Feldservice schnell zur Stelle.

AUSGEZEICHNETE MARKENQUALITÄT

Unsere Produkte verfügen über die wichtigsten Zertifikate, wie z. B. VdS und VSÖ. Durch die Installation geprüfter Alarmanlagen ist häufig auch eine Senkung von Versicherungsbeiträgen möglich – fragen Sie Ihren Versicherungsansprechpartner.

ABUS Security-Center GmbH & Co. KG

Linker Kreuthweg 5 86444 Affing Germany

inventur@abus-sc.com www.abus.com/Inventur

LASSEN SIE SICH UNVERBINDLICH BERATEN!

Gerne vermitteln wir Sie an einen ABUS Partner in Ihrer Nähe.

Tel. +49 82 07 959 90 - 0 Fax. +49 82 07 959 90 - 100 E-Mail: inventur@abus-sc.com